Gestaltungsplan Olten-Süd-West in Olten SO
Bearbeitungszeitraum
2015-2019 / 2024
Beschreibung
Der wohl junge, aber in zahlreichen Aspekten nicht befriedigende vormalige Gestaltungsplan liess die Stadt Olten und die Grundeigentümerin darüber nachdenken, den Gestaltungsplan überarbeiten zu lassen.
Auf Anfrage der Stadt Olten erarbeitete das Team SUR SCHNEIDER AG / ErnsNiklausFausch AG eine Basiskonzeption, ein in vieler Hinsicht gemischtes Quartier an Bauten, Freiräumen, Menschen und sozialräumlichen Qualitäten zu schaffen. Stadt und Eigentümerschaft überzeugte der Ansatz und sie liessen in der Folge durch das gleiche Team ein Regelwerk ausarbeiten, welches als Grundlage für einen neuen Gestaltungsplan diente. Zur Qualitätssicherung wurde ein Dreier-Gremium an Fachexperten, sowie eine Vertretung des kantonalen Raumplanungsamtes in den Prozess eingebunden (Daniele di Ciacinto von :mlzd, Pascal Vincent von Aebi Vincent Architekten, Thomas Schwab von Werk 1, Lionel Leuenberger ARP Kt. SO)
Die besondere Herausforderung lag nicht nur in der Neuüberarbeitung des Planungsgebietes, sondern auch im Umgang mit der Voraussetzung, dass die Grundeigentümerschaft keinen Nutzungsverlust gegenüber dem «alten» Gestaltungsplan erwartete, resp. als Bedingung einer Überarbeitung anführte. Gleichzeitig wurden Flächen für den Bau von Schul- und Sportanlagen freigespielt, welche vormals fehlten.
Die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem Planungsgebiet wurde mit der Realisierung der ersten Bauetappe auf der Grundlage des «alten» Gestaltungsplan stark strapaziert. Diesem Vor-Urteil mit dem neuen Gestaltungsplan und erheblich verbesserten, gar innovativen Absichten entgegenzuwirken war gleichermassen für die Behörden, die Grund-eigentümerschaft und die Planenden aufwändig.
Die einzige weitergezogene Einsprache wurde im Januar 2024 vom Bundesgericht abgewiesen. Der neue Gestaltungsplan, der Erschliessungsplan und der Teilzonenplan sind damit rechtsgültig.
Die erste Realisierungsetappe ist vom Bau der neuen Personenunterführung abhängig gemacht worden. Die Bevölkerung der Stadt Olten hat den Planungs- und Baukredit 2024 genehmigt. Die Terrana AG, als Eigentümerin strebt 2026 eine Baueingabe für das Baufeld C an.
Unsere Aufgabe
- Erarbeitung der Masteridee und Umsetzung in ein Regelwerk (Anstelle eines Richtprojekts), welches über 30 Jahre Realisierungszeit tragfähig und robust, gleichwohl aber flexibel ist
- Ausarbeitung des Gestaltungsplans mit seinen Vorschriften sowie einer Teilzonen-Revision, eines Erschliessungsplans und einem Freiraumkonzept
- Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Olten und Präsentationen bei den kantonalen Ämtern und den kantonalen sowie kommunalen Kommissionen
Besonderheiten
Gesamtprojektleitung und Co-PL: Daniel Schneider (SUR), Co-PL Bertram Ernst (ENF) , Team; Naymi Lobato, David Schmid, David Schneider, Karin Folcetti (alle SUR) Lena Jung (ENF), Petra Brodmann (Planar, Revisionsarbeiten 2019/2024)
Erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Büro Ernst Niklaus Fausch Architekten AG, Zürich (ENF)